La Belle (frz. "die/das Schöne") ist der Name einer ehemaligen Berliner Diskothek in der Hauptstraße 78 (nicht 23) in Berlin-Friedenau, auf die in der Nacht vom 5. auf den 6. April 1986 ein Bombenanschlag verübt wurde, bei dem zwei US-Soldaten und eine Türkin starben. Als Auftraggeber des Attentats wurde später die Regierung Libyens ermittelt.
Das La Belle war eine bei in Berlin stationierten US-Soldaten beliebte Diskothek. Rund 500 Menschen befanden sich in der Nacht des Anschlags, die auf den Zahltag bei der US-Armee folgte, in dem Gebäude. Um 1.45 Uhr explodierten drei Kilogramm plastischem Sprengstoff am Rand der Tanzfläche. Ein US-Soldat und eine türkische Besucherin starben sofort, ein weiterer US-Soldat starb kurz darauf im Krankenhaus. 28 Menschen trugen schwere Verletzungen davon, rund 250 Menschen zerriss der Luftdruck das Trommelfell.
Bereits am Tag nach dem Anschlag beschuldigte US-Präsident Ronald Reagan den libyschen Staatschef Gaddafi, das Attentat angeordnet zu haben, um damit die Versenkung zweier libyscher Kriegsschiffe durch die USA zu rächen. Im Gegenzug beschossen US-Kampfflugzeuge am 15. April 1986 Tripolis, wodurch 36 Zivilisten getötet wurden, darunter eine Adoptivtochter Gaddafis. Westdeutschen und amerikanischen Ermittlungsergebnissen zufolge wurde das Attentat vom libyschen Volksbüro in Ost-Berlin organisiert. Nach der Deutschen Wiedervereinigung stützten Akten des MfS diese These. Allerdings weisen sie auch darauf hin, dass CIA-Agenten im Umfeld der Attentäter aktiv waren.
1992 gab es eine erste juristische Anklage gegen Drahtzieher des Attentats. Der Prozess wurde 1993 jedoch eingestellt. 1997 begann ein neuer Prozess, an dessen Ende im November 2001 das Landgericht Berlin die vier Täter verurteilte. Die Hauptschuldige Verena Chaanaa wurde wegen dreifachen Mordes sowie versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte die Bombe gelegt. Wegen Beihilfe zu den Morden wurden Yassir Chraidi, Musbah Eter und Ali Chaanaa zu 14 bzw. 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Eine fünfte Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Revision, um eine lebenslängliche Gefängnisstrafe zu erreichen. Am 24. Juni 2004 bestätigte jedoch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe die Urteile des Landgerichts; sie wurden damit rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof bestätigte den politischen Aspekt der Tat. Die Richter gaben dem Staat Libyen eine Mitverantwortung an dem Attentat. In der Urteilsbegründung heißt es, dass bei dem Strafmaß zu berücksichtigen sei, "dass nicht die eigentlichen Haupttäter – libysche Drahtzieher und Hintermänner – vor Gericht standen". Nach Überzeugung des Gerichts hatten Beamte Libyens den Anschlag geplant und den Sprengstoff nach Berlin geschafft.
Am 17. August 2003 signalisierte Libyen, dass es bereit sei, in Verhandlungen für Kompensationszahlungen für die nicht-amerikanischen Opfer einzutreten. Ein Jahr später, am 10. August 2004, willigte Libyen schließlich ein, 35 Millionen US-Dollar an die Opfer zu zahlen, und gab damit die Täterschaft zu.