Der Begriff Bundeslöschtage bezeichnet scherzhaft die vermutete Vernichtung von Akten des Kanzleramts am Ende der Regierungszeit von Helmut Kohl im Oktober/September 1998, die zum Gegenstand eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages wurde.
Der ehemalige Chef des Bundeskanzleramts, Friedrich Bohl, gab dort an, keine Weisung an Mitarbeiter zur Löschung und Vernichtung von Daten ausgegeben zu haben.
In einem Bericht des Untersuchungsausschusses, der unter der Leitung von Dr. Burkhard Hirsch (FDP) arbeitete, wurde behauptet, dass Akten zu folgenden Themen unvollständig seien bzw. geheime Akten möglicherweise vollständig vernichtet worden seien:
- Akten zum Verkauf des Spürpanzers Fuchs an Saudi Arabien 1991
- Akten zur Privatisierung von LEUNA und MINOL
- Akten zu Airbuslieferungen
- Akten zu MBB-Hubschraubern an Kanada in den 1980er Jahren
- Akten zur Privatisierung der Eisenbahnwohnungsgesellschaften
- Akten zum Wirtschaftsgipfel Halifax
- Akten zum Schriftwechsel des Bundeskanzleramtes mit dem Kaufmann Karlheinz Schreiber
Auch der durch Hirsch maßgeblich geprägte Bericht konnte allerdings die behauptete Aktenvernichtung nicht nachweisen. Es blieb daher bei Spekulationen. Im Zuge der Ermittlungen wurde betroffenen ehemaligen Angehörigen des Bundeskanzleramtes wiederholt die Einsicht in ihre Personalakten seitens der Kanzleramtsleitung verwehrt. Trotz politischer Gegenwehr der damaligen Bundesregierung wurden die verbundenen Ermittlungsverfahren schließlich eingestellt, weil kein Tatbestand festgestellt werden konnte und ein Großteil der betroffenen Akten an anderer Stelle wieder aufgetaucht sind.
Weblinks[]
- F.A.Z.-Kommentar von Rainer Blasius, wonach es sich um eine Kampagne gegen Kohl und seine Mitarbeiter gehandelt habe.
- Interview in der "Zeit" mit dem Kölner Generalstaatsanwalt Georg Linden.