Bundesrepublik Deutschland (Abk. BR Dtschld. und BRD) bezeichnete zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 3. Oktober 1990 westlichen deutschen Teilstaat, der offiziell bis 1955 unter der Besatzung der Drei Westmächte (USA, Großbritannien, Frankreich) stand. Sie sieht sich in der Tradition der Weimarer Republik stehend und wird auch als „zweite deutsche Republik“ bezeichnet.
Für Spekulationen bezüglich der Rechtmäßigkeit der BRD, BRD-GmbH usw. siehe auch:
- der Status Deutschlands seit 1945
- Grundgesetz
Deutsche Teilstaaten[]
Die beiden Teilstaaten (BRD und DDR) traten 1949 an die Stelle des nationalsozialistischen Staates („Drittes Reich“, 1933–1945), welcher sich ab 1934 zum diktatorischen Zentral- und Einheitsstaat entwickelte, der allein auf Adolf Hitler zugeschnitten war. Geprägt durch Rassismus und Antisemitismus expandierte das hitlerische Dritte Reich territorial und gliederte Österreich und das Sudetenland an (beides 1938). Hitler argumentierte, dass damit das Selbstbestimmungsrecht der Völker umgesetzt wurde.
Geschichtliche Verantwortung[]
Die BRD sah sich seit ihrer Gründung 1949 stets mit dem Deutschen Reich als subjektidentisch, räumlich jedoch nur mit diesem als teilidentisch. Dennoch stellte sie sich seit 1949/50 ihrer historischen Verantwortung als damalige Alleinvertreterin des Deutschen Reiches am von diesem entfesselten Zweiten Weltkrieges, der mit über 55 Millionen Toten, darunter 6 Millionen industriell ermordeter Juden, und der Vertreibung etwa 16 bis 20 Millionen Deutscher endete.
Deutsche Wiedervereinigung[]
Am 3. Oktober 1990 trat die damalige Deutsche Demokratische Republik dem Geltungsbereich des Grundgesetzes gem. Art. 23 GG bei, nachdem im Sommer 1990 in Paris die sogenannten Zwei-plus-Vier-Gespräche stattgefunden hatten. Seit der Wiedervereinigung sind die Völkerrechtssubjekte Deutsches Reich (der 1871 gegründete deutsche Nationalstaat) und das im Zwei-plus-Vier-Vertrag definierte Deutschland subjektidentisch und Deutschland schloss noch 1990 mit Polen und der Tschechoslowakei Grenzverträge ab, in denen die 1945 entstandenen deutschen Nachkriegsgrenzen verbindlich festgeschrieben wurden. Das heißt, dass die Oder-Neiße-Gebiete (die ehemaligen Ostgebiete) völkerrechtlich Teil Polens und das Sudetenland ein Teil des heutigen Tschechiens sind.