Gewalt ist die Möglichkeit Dinge zu tun (vgl. Freiheit, Macht).
Im engeren Sinne bezeichnet Gewalt Handlungen gegen den Willen einer oder mehrerer Personen zu tun, meist um diese selbst zu Handlungen zu zwingen.
Wird zum Zwang lediglich eine Handlung angedroht, spricht man von Erpressung, welche wiederum selbst schon eine Form der Gewalt darstellt.
Gewalt ist an sich so vielfältig wie die Form der möglichen Handlungen, sie kann sowohl körperlich, verbal wie auch unter des sich Bedienens von weitreichenderen Mechanismen stattfinden.
Nach Thomas Hobbes liegt der Zweck eines Staates darin, mit einem Gesellschaftsvertrag die Gewalt auf den Staat zu monopolisieren (Gewaltmonopol), um ihre permanente individuelle Anwendung im Krieg aller gegen alle zu verhindern.
Um wiederum selbst den Staat von Gewaltexzessen abzuhalten, wurde die Idee der Gewaltenteilung entwickelt, welche die drei Gewalten der Legislative, Exekutive und Judikative trennt. Häufig wird die Presse als vierte Gewalt bezeichnet, in einigen Staaten bilden darüber hinaus das Militär, die Geheimdienste und/oder die Organisierte Kriminalität eine weitere Gewalt.