Gottesgnadentum ist eine Legetimierung für den Herrschaftsanspruch in christlichen Regimen.
Im Neuen Testament, Römer 13/1-7 heißt es:
- Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.
- Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung; die aber widerstreben, werden über sich ein Urteil empfangen.
- Denn die Gewaltigen sind nicht den guten Werken, sondern den bösen zu fürchten. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes, so wirst du Lob von ihr haben.
- Denn sie ist Gottes Dienerin dir zu gut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe über den, der Böses tut.
- Darum ist's not, untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen.
- Derhalben müßt ihr auch Schoß geben; denn sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz handhaben.
- So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Schoß, dem der Schoß gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.
Ähnliche Versuche, weltliche Herrschaft auf eine Legitimierung durch Höhere Mächte zu legitimieren, finden sich in nahezu allen antiken Kulturen mit Gottkönigen, oder etwa dem chinesischen Mandat des Himmels.
Wie diese anderen Konzepte enthält das Gottesgnadentum eine Doppelbödigkeit: Wenn alle Herrschaft von einer höheren Macht bestimmt wird, so auch diese, welche durch einen Putsch, eine Revolution oder eine Eroberung eine bestehende Herrschaft, ebenfalls durch höhere Macht legitimiert, ersetzt. Folglich ist immer die bestehende Herrschaft im Recht, auch wenn sie dafür das Unrecht begangen hat sich gegen eine andere Herrschaft aufzulehnen. (vgl. Opportunismus)