Verschwörungstheorien Wiki
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Als Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Exilregierung des Deutschen Reiches bezeichnen sich Gruppen, die behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort – aber entgegen der herrschenden Meinung in der Rechtswissenschaft nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland – und werde durch sie vertreten.

Dahinter stecken teils rechtsextreme, teils betrügerische Absichten.

Die sogenannten Kommissarischen Reichsregierungen behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe (was juristisch durchaus richtig ist, aber seit dem Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages sind das heutige Deutschland und das Deutsche Reich subjektidentisch; daher tritt heute das Deutsche Reich national wie international unter den Namen „Deutschland“ bzw. in der Vollbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ auf), die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent.
Vielmehr argumentieren sie, dass das Karlsruher Bundesverfassungsgericht 1973 in ständiger Rechtsprechung festgestellt habe, dass das Deutsche Reich den 8. Mai 1945 überdauert und die Bundesrepublik nur mit diesem teilidentisch sei. Auch würden die Deutschen keine Staatsangehörigkeit besitzen. (Siehe auch den Abschnitt Argumentation)

Somit bestehe allein das Deutsche Reich in rechtsgültiger Weise fort und habe eine Regierung in Form der jeweiligen „Kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland ausführe.

In der Regel liegen diesen „Reichsregierungen“ diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.

Argumentationen der Kommissarischen Reichsregierungen[]

Siehe auch: Der Status Deutschlands seit 1945

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das Deutsche Reich[]

Die wichtigste Argumentationsgrundlage stellt das Grundsatzurteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.) dar, das die Rechtslage des Deutschen Reiches nach dem 23. Mai 1945 beschrieb. Das BVG hatte zu urteilen, ob der Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten grundgesetzwidrig sei oder nicht. Das BVerfG stellte in ständiger Rechtsprechung fest:
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. [...] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.[1][2]

Die verschiedenen Reichsregierungen sehen sich nun als die vom BVerfG fehlenden Staatsorgane des Deutschen Reiches an und behaupten nun ihrerseits, das Deutsche Reich auf Grundlage der seit 1945 wieder geltenden Weimarer Reichsverfassung wieder handlungsfähig gemacht zu haben.
Gestützt wird diese Behauptung, dass das BVerfG festgestellt habe, dass die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei. Daher könne diese auch nicht für dieses handeln. Doch hier übersehen sie, dass das BVerfG noch 1973 feststellte, dass sich die Bundesrepublik seit ihrer Gründung stets mit dem Deutschen Reich als identisch betrachtete.

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt kein Staatsvolk bzw. keine Staatsangehörigkeit[]

Ein weiteres Kennzeichen der „Kommissarischen Reichsregierungen“ ist die Behauptung, dass mit Abschaffung der Staatsangehörigkeit in den Deutschen Ländern (1934) die Deutschen staatenlos seien. Nur die Wiederherstellung der Gliedstaaten des Deutschen Reiches würden die Deutschen wieder zu einer Nation im Sinne des Staats- und Völkerrechtes machen.
Dabei hat auch hier das BVerfG 1973 eindeutig festgestellt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung immer mit dem Deutschen Reich als subjektidentisch, räumlich jedoch mit diesem als teilidentisch angesehen hat. Die 1934 eingeführte (einheitliche) deutsche Staatsangehörigkeit sei die einigende Klammer der Deutschen Nation (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik), daher sei die deutsche Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik und die DDR für diese kein Ausland.[3]

Geschichte[]

Ursprünglich gab es nur eine, die Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches, die 1985 von Wolfgang Ebel (* 5. Januar 1939 in Berlin; † 24. Dezember 2014), einem Westberliner, der bis zum „Reichsbahnerstreik 1980“ bei der Deutschen Reichsbahn als Fahrdienstleiter in Berlin-Halensee arbeitete, gegründet wurde. Diese Gründung erfolgte angeblich im Auftrag des Alliierten Oberkommandos; Ebel bezeichnet sich selbst als „Reichskanzler des Staates Deutsches Reich“.

Im Laufe der Zeit zerstritten sich einzelne Mitglieder mit dieser angeblichen Regierung und gründeten eigene KRRs. Die Zahl dieser „Reichsregierungen“ lässt sich zwischenzeitlich nicht mehr näher feststellen, da nicht alle Gruppen, die als solche zu fungieren vorgeben, sich auch so bezeichnen. So gibt es eine „Exilregierung Deutsches Reich“, eine „Deutsches Reich AG“ im Bundesstaat Nevada, USA, einen „Zentralrat der Deutschen“ und diverse Einzelkämpfer.

Eine Zeit lang gab es sogar einen „Kommissarischen Reichstagspräsidenten“, diverse „Reichsminister“, einen „Reichstag“, „Landesregierungen“ und einige „Behörden“. Es existieren sogar „Reichsgerichte“, die (selbstverständlich folgenlose) Urteile aussprechen.

Die derzeit aktivste Gruppierung unter den diversen „Reichsregierungen“ dürfte die Exilregierung Deutsches Reich sein, die im Vergleich zu den anderen Gruppierungen am eindeutigsten mit rechtsextremem Gedankengut kokettiert. Dies umfasst die Ablehnung der Rolle der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg (demzufolge leitet man die eigene Legitimierung nicht mehr vom Alliierten Oberkommando ab), die Ablehnung der in der Verfassung der Weimarer Republik verankerten schwarz-rot-goldenen Flagge und anderer zeitgenössischer Staatssymbole, die zumindest zeitweilige Forderung nach Wiedererrichtung der deutschen Grenzen von 1914 und Nichtanerkennung des Versailler Vertrages. Die „Exilregierung“ wird von den Verfassungsschutzämtern der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beobachtet.

Aktivitäten[]

Eine Haupttätigkeit der KRRs besteht darin, allerlei „offizielle“ Reichspapiere gegen Gebühr auszugeben, wie etwa „Reichsführerscheine“, „Reichsbaugenehmigungen“ oder „Reichsgewerbescheine“, vor allem aber „Reichspersonalausweise“, zum Teil auch als „Reichspässe“ bezeichnet. (→ SternTV: Geschichts-Schwindel – Dubiose Geschäfte mit dem Deutschen Reich)

Dabei handelt es sich jedoch um einen reinen Fantasiepass.

Entsprechend wird dann versucht, die KFZ-Steuer zu hinterziehen mit der Begründung, die Bundesrepublik wäre nicht berechtigt, eine Steuer zu erheben. Eine folgende Vorladung vor Gericht wird verweigert z. B. mit dem jeglicher gesetzlichen und juristischen Grundlage entbehrenden Hinweis, das Grundgesetz wäre vom US-Außenminister (durch eigenmächtige Streichung eines Artikels) außer Kraft gesetzt worden und jeder Deutsche wäre nur noch Bürger des Deutschen Reiches und nicht der Bundesrepublik Deutschland. In dem konkreten Fall hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, es wurde die Fahrerlaubnis entzogen. (→ Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: ärztliche Begutachtung der Fahreignung nach Äußerungen über "Erlöschen" der Bundesrepublik und fehlende Legitimation bundesdeutscher Behörden)

Die Anhängerschaft der KRRs befindet sich vorwiegend im Umfeld der Verschwörungstheorien und teilweise der rechtsextremen Szene, so ist die selbsternannte Außenministerin der ursprünglichen KRR-Gruppierung Ingrid Schlotterbeck Verlegerin der sich mit parawissenschaftlichen Thematiken beschäftigenden rechtslastigen Zeitschrift Magazin 2000plus. Der tatsächliche Einfluss der Gruppierungen im rechtsextremen Milieu wird jedoch im Verfassungschutzbericht 2005 des Landes Niedersachsen als gering eingestuft.

Weblinks[]

Internetpräsenzen verschiedener „Reichsregierungen“[]

Fußnote[]

  1. DFR – BverG 36, 1 – Grundlagenvertrag
  2. Orientierungssatz gemäß BVerfG:
    „Es wird daran festgehalten (vgl. z. B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘.“
  3. Hubertus von Morr: Der Bestand der deutschen Staatsnation nach dem Grundvertrag, A. Die staatsangehörigkeitsrechtliche Lage in Deutschland, S. 40, Googlebooks, abgerufen am 5. Mai 2018)
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