Jede Handlung, die den eigenen Tod des Handelnden einschließt oder sogar zum Ziel hat. Werden noch weitere Personen neben dem Handelnden selbst durch diese Aktion getötet, spricht man von "erweitertem Selbstmord". Geschieht der erweiterte Selbstmord zum Zwecke der Ausübung von Terrorismus, spricht man vom Handelnden als einem "Selbstmord-Attentäter".
Legalität des Selbstmordes[]
Interresant zu betrachten ist hierbei, das Selbstmord trotz der Tatsache das es kein Verbrechen ist, bei eintreffen von Unwissenden verhindert werden MUSS, wodurch ein massiver Eingriff in das Persöhnlichkeitsrecht stattfindet. Diesbezüglich wäre die Einrichtung von Selbstmordzentren in denen man sicher vor Rettung sterben kann zu empfehlen. Selbstmörder sollten bessere Aufklärung erhalten und dies nicht nur von "Lebensgläubigen" sondern auch im Bezug auf Methoden, denn nur 1/10 der Selbstmordversuche führt zum letztendlichen Erfolg. Auch die Scheinselbstmörderquote würde zurückgehen, wenn Selbstmord endlich öffentliche Aktzeptanz erfahren würde, denn dann wäre Selbstmord kein Drohmittel mehr da, wer es ernst meint, es auch schafft.
Aber bis heute gibt es kaum jemanden der sich für das Recht auf Selbstmord bei vollkommen gesunden Menschen einsetzt.
Selbstmordverschleierung[]
Lebensversicherungen sind meist im Falle eines Selbstmordes nicht verpflichtet die Versicherungssumme auszuzahlen, weshalb in einigen bekannteren Fällen spekuliert wird ob Angehörige der Selbstmörder bewusst einen Selbstmord abstreiten um diese Summe zu erhalten (vgl. Möllemann, Barschel).