Als Wahlmanipulation oder Wahlfälschung wird eine illegale Einflussnahme auf eine Wahl bzw. ein Wahlergebnis bezeichenet. Im speziellen meint man damit die Manipulation von Regierungs-Wahlen in repräsentativ demokratischen Staaten.
Möglichkeit zur Wahlmanipulation[]
Wahlcomputer[]
Wahlcomputer stellen aufgrund ihrer Undurchschaubarkeit und leichten Manipulierbarkeit eine Möglichkeit zur Wahlmanipulation dar.
Aufgrund der geheimen Wahl kann das Endergebnis von Wahlcomputern nicht überprüft werden, auch besteht nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Auszählung, wie dies etwa bei Stimmabgaben auf Papier möglich ist.
Manipulationen an Wahlcomputern sind innerhalb sehr kurzer Zeit möglich, in dem man bestimmte elektronische Bauteile austausch.
Stimmenkauf[]
Stimmenkauf wird prinzipiell durch eine geheime Wahl entgegengewirkt, da so der Stimmenkäufer nicht überprüfen kann ob der Stimmenverkäufer auch wirklich in seinem Sinne abgestimmt hat.
Es besteht allerdings die Möglichkeit durch dokumentieren von Stimmen (etwa durch Handyfotos), die Abstimmung zu belegen. Solche Dokumentierungen sollten aber von der anwesenden Wahlkommission unterbunden werden.
Wahlen über mehrere Tage[]
Je länger eine Stimmabgabe und Stimmenauszählung verläuft, desto schwieriger wird eine Kontrolle.
So stellt sich etwa bei einer Wahl über mehrere Tage die Frage, wie die Wahlurnen über Nächte zwischengelagert werden. Eine Lagerung und gleichzeitige Schließung der Wohllokale eröffnet wiederum die Möglichkeit zusätzliche Wahlzettel unauffällig in den Wahlurnen zu deponieren.
Eine Wahl mit Auszählung sollte also im optimalen Fall an einem Tag sowohl stattfinden als auch ausgezählt werden.
Briefwahl[]
Bei der Briefwahl ergeben sich insbesondere dadurch Manipulationsmöglichkeiten das die Stimmeabgabe nicht unter kontrollierten Bedingungen erfolgt. So ist es etwa möglich das eine andere Person den Wahlzettel ausfüllt bzw. die Stimme in Anwesenheit einer anderen Person gemacht wird. Hieraus entsteht die Möglichkeit des Stimmenverkaufs oder einer erzwungenen Stimme für eine Person oder Partei.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Briefwahlstimmen auf dem Postweg abzufangen und/oder zu manipulieren.
Der Anteil von Briefwählern lag bei der Bundestagswahl 2005 bei 18,6 %.
Einflussnahme auf Wahlkommissionen[]
Wahlkommissionen, welche für die Auszählung und Überwachung des regelmäßigen Ablaufs einer Wahl zuständig sind, stellen einen häufigen Angriffspunkt für Wahlmanipulation dar.
Zur Gewährleistung einer regulären Wahl besteht die Möglichkeit als Wahlbeobachter die Auszählung der Stimmen zu beobachten.
Findet keine Wahlbeobachtung statt und ist die Wahlkommision parteiisch (beeinflusst), so besteht die Möglichkeit das diese Stimmzettel von Nichtwählern in ihrem Sinne ausfüllt (insbesondere wenn kein eindeutiges Wählerregister vorliegt).
Falsche Übermittlung von Wahlergebnissen[]
Bei der Übermittlung von Wahlergebnissen von Wahllokalen zu den Wahlbezirken und so zur je nächst höheren Ebene, können falsche Angaben gemacht werden, die das Gesammtergebnis beeinflussen.
Dem wird meist dadurch entgegengewirkt das die Wahlergebnisse jedes einzelnen Lokals oder Bezirks veröffentlicht werden.
Ausschaltung von politischen Gegner[]
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit den politischen Gegner vor der Wahl direkt anzugreifen um so etwa charismatische Politiker (Stimmenfänger) unpopulär oder faktisch unwählbar zu machen.
Um einen Politiker unbeliebt zu machen werden häufig annonyme Anzeigen gegen diesen gemacht oder Gerüchte in Umlauf gebracht (siehe etwa Barschel-Pfeiffer-Affäre oder Geburtsrechtsleugnung bei Barrack Obama.
Um einen Politiker faktisch unwählbar zu machen, gehen die Möglichkeit von Erpressung, Morddrohung bis hin zu Mord, um sie zu zwingen nicht an einer Wahl teilzunehmen.
Wahlmanipulation in Scheindemokratischen Systemen[]
In scheindemokratischen Staaten wird das Wahlsystem so angelegt, das es prinzipiell nur zu gewünschten Ergebnissen für das herrschende System führen kann. Dies stellt keine illegale Einflussnahme dar, aber wohl eine illegitime.
Einige dieser Methoden haben allerdings auch ihre Beführworter in demokratischen Systemen und werden als Teil einer "wehrhaften Demokratie" angesehen.
Bestimmung der Wahlmöglichkeiten[]
Durch Reduzierung der Wahlmöglichkeiten durch ein Staatsoberhaupt oder eine direkt von ihm bestimmte Institution lassen sich im vorhinein bestimmte unliebige Kandidaten ausschalten.
Ausschluss durch Institution[]
Bestimmte parteiische Institutionen können über die Teilnahme der Wahl entscheiden.
Ein Beispiel hierfür stellt der Iran dar: Der Wächterrat besteht aus 6 Mullahs, welche vom Oberster Rechtsgelehrter (Staatsoberhaupt) bestimmt werden und 6 Juristen, welche vom obersten Richter vorgeschlagen und vom Madschles (Parlament) gewählt werden. Der Oberste Richter wiederum wird vom Obersten Rechtsgelehrten bestimmt, wodurch im Wächterrat stets eine Stimmmehrheit im Sinne des Obersten Rechtsgelehrten vorhanden ist.
Der Wächterrat wirderum entscheidet über die Zulässigkeit von Kandidaten bei allen Wahlen und kann so alle für den Obersten Rechtsgelehrten unliebige Kandidaten schon im Vorraus von der Wahl ausschließen. Darüber hinaus verfügt er über eine Veto-Recht für alle durch das Parlament beschlossene Gesetze.
Ausschluss durch Kriminalisierung[]
In einigen Staaten verlieren Personen die rechtsmäßig verurteilt worden sind ihr passives Wahlrecht und manchmal sogar ihr aktives Wahlrecht. Dies eignet sich besonders dann zur Manipulation von Wahlen wenn Gerichte korrumpiert sind.
Parteienverbot[]
Bestimmte Politische Gruppierungen können auch direkt kriminalisiert werden, entweder durch auf sie zugeschnittene Gesetze oder direkte verbote. (siehe etwa: Sozialistengesetz im Deutschen Kaiserreich)
Ausschluss und Schwächung bestimmter Wählergruppen[]
Es besteht die Möglichkeit bestimmte Wählergruppen, welche eine gegnerische Partei unterstützen, von der Wahl auszuschließen, ihr den Zugang zur Wahl zu erschweren oder ihre Stimmen geringerwertig zu machen.
Erschwerung des Zugangs zum Wahllokal[]
In Ländern mit gewaltsamen Konflickten zwischen Bevölkerungsgruppen, besteht die Möglichkeit Wahllokal begünstig in Bezirken einzurichten, in denen der Bevölkerungsanteil lebt, der die eigene Partei unterstützt.
Andere Bevölkerungsanteile werden so abgeschreckt an der Wahl teil zu nehmen.
Desinformation[]
Es besteht die Möglichkeit in Ländern mit schlechtem Informationsfluss Anhängern von gegnerischen Parteien durch Desinformationen über den Ort und Zeitpunkt einer Wahl zu täuschen.
Mehrfachwahlrecht für "Leistungsträger"[]
Ein Mehrfachwahlrecht für sogenannte "Leistungsträger", d.h. Personen die bedingt durch ihre soziale Situation mehr Geld verdienen und nicht auf Staatlichen Hilfen angewiesen sind, wird von einigen rechts-liberalen oft gefordert.
Bestimmung von Wahlbezirken im Mehrheitswahlrecht[]
In Staaten mit einem Mehrheitswahlrecht besteht die Möglichkeit durch Bestimmung von Wahlbezirken Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen.
So könnte etwa ein Gebiet mit eine absehbaren Wahlverhalten zugunsten einer Partei A mehreren umliegenden Wahlbezirken zugeschlagen werden, in denen ein absehbares Wahlverhalten zugunsten einer Partei B vorliegt. Die Partei A wäre dann in allen Wahlbezirken in der Minderheit und könnte so ihren Kandidaten nicht entsenden.
Bei idealer Aufteilung der Wahlbezirke zugunsten von Partei B, würde diese in den meisten Wahlbezirken eine relativ knappe, aber eindeutige Mehrheit erreichen und Partei A hätte in ihren wenigen Wahlbezirken sehr hohe Wähleranteile.
Darüber hinaus besteht natürlich auch die einfache Möglichkeit, wenn die Wahlbezirke nicht an einen bestimmten Bevölkerungsanteil gebunden sind, das in Regionen mit erwünschten Wahlergebnis mehr Wahlbezirke eingerichtet werden, als in anderen.
Diese Ungleichgewichtung von Stimmen führt oft auch ohne direkte Manipulationsvorwürfe zur Kritik am Mehrheitswahlrecht.